Allgemeine Geschäftsbedingungen der KC AG für Service- und
Reparaturleistungen für Send in Aufträge
über das Internet
§ 1 Allgemeines
1.
Für die Verträge
der Krebber Communication AG, Lohenstr. 6, 82166 Gräfelfing (nachfolgend Servicedienstleister
oder KC AG genannt), bei denen der Servicedienstleister eine Service- oder
Reparaturdienstleistung an Mobilfunkgeräten in Folge einer Beauftragung
erbringt, kommt ausschließlich diese AGB zur Geltung. Andere Abmachungen oder
Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn der Servicedienstleister
diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch für sämtliche
Geschäftsabschlüsse, die in Zukunft abgeschlossen werden.
§ 2 Beauftragung und Umfang der zu
erbringenden Leistungen
1.
Mit dem Eingang
des vom Kunden unterschriebenen Service Lieferscheines bei der KC AG wird der
Servicedienstleister mit der Reparatur beauftragt.
2.
Sollte bei der
Analyse des defekten Gerätes festgestellt werden, dass der Defekt nicht unter
die Garantieleistung des Herstellers fällt oder aus sonstigen Gründen eine
kostenpflichtige Reparatur für das betreffende Gerät nötig sein, erstellt der
Servicedienstleister einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des
angegebenen Fehlers. Für den Kostenvoranschlag fallen keine
Bearbeitungsgebühren an und er wird dem Kunden auf elektronischem Wege
übersandt. Sobald der Kunde diesen akzeptiert und bestätigt, wird das Gerät
instand gesetzt und per Nachnahme an den Kunden zurückgesandt. Der vom Kunden
zu zahlende Preis setzt sich aus dem Reparatur-Preis des Kostenvoranschlages
und der Nachnahme-Gebühr der Deutschen Post zusammen.
3.
Sollte der Kunde
den Kostenvoranschlag ablehnen, wird das defekte Gerät ohne weitere Kosten für
den Kunden an ihn zurückgesandt.
4.
Die Instandsetzung
des Gerätes erfolgt nur von durch die Hersteller autorisierten Servicepartnern
nach strengsten Qualitätsnormen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Garantiereparaturen sind kostenfrei. Beauftragte
kostenpflichtige Reparaturen werden per Nachnahme abgerechnet. Die
Nachnahmegebühr wird dem Kunden berechnet.
§ 4 Kostenvoranschlag
1. Der Kostenvoranschlag ist ein Angebot der KC AG an
den Endkunden. Wird dieser akzeptiert, kommt es zum Abschluss eines
Reparaturvertrags entsprechend der im Kostenvoranschlag bezeichneten
Leistungen. Dieses Angebot ist 30 Tage ab Datum des Kostenvoranschlages gültig
und kann innerhalb dieser Zeit vom Kunden durch schriftliche Bestätigung (auch
per Email oder SMS) angenommen werden.
2. Wird der Kostenvoranschlag vom Kunden nicht innerhalb
der in Absatz 1 beschriebenen Frist angenommen, sendet der Servicedienstleister
das Gerät unrepariert und kostenfrei an diesen zurück.
3. Der Servicedienstleister weist hiermit darauf hin,
dass schon bei der Erstellung eines Kostenvoranschlags Eingriffe in das Gerät
erforderlich sein können.
4. Da der Kostenvoranschlag nur eine Abschätzung der
Voraussichtlichen Reparaturkosten darstellt, kann es vorkommen, dass dieser
Kostenrahmen in Einzelfällen nicht eingehalten werden kann. Die KC AG übernimmt
deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Erkennt der
Servicedienstleister die wesentlich Überschreitung des Kostenvoranschlags,
unterrichtet er den Kunden sofort davon und erstellt ein neues Angebot, dass
vom Kunden wie in § 4 beschrieben angenommen oder abgelehnt werden kann.
§ 5 Versand der Mobilfunkgeräte
1. Die Versendung durch den Kunden an den
Servicedienstleister und die Versendung von dem Servicedienstleister an den
Kunden erfolgt auf Gefahr des Versenders.
2. Der Kunde verpflichtet sich, seine gültige
Empfängeradresse bei der Auftragserteilung anzugeben. Für Fehler aufgrund
falscher Angaben der Adresse haftet die KC AG nicht.
3. Der Versand erfolgt frei ab Sitz des
Servicedienstleisters zum Kunden.
4. Der Versender trägt dafür Sorge, dass die Verpackung
ausreichend Schutz für das eingesandte Gerät bietet.
5. Die Sendungen sind von der KC AG mit neutraler und
schützender Verpackung versehen und werden versichert frei an den Endkunden
geschickt.
§ 6 Nicht erfolgte Abholung und
Pfandungsrecht
1. Für den Fall, dass der Kunde das ihm per Post
übersandte Gerät nicht einlöst, abnimmt, bei der Post abholt oder es ihm nicht
zugestellt werden kann, wird der Servicedienstleister dem Kunden das Paket
einmal erneut zustellen. Führt auch der erneute Zustellungsversuch nicht zu
einem Erfolg, so wird der Servicedienstleister mit dem Verkauf des
Kundengerätes zu Pauschalbeträgen drohen. Nach Ablauf einer Frist von 60 Tagen
nach der Androhung, ist der Servicedienstleister zu einer Verwertung berechtigt.
Der Servicedienstleister ist auch berechtigt, das Gerät im Wege des
freihändigen Verkaufs zu veräußern.
2. Bei kostenpflichtigen Reparaturen steht der KC AG
wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistungen und sämtlicher Forderungen aus
der Geschäftsbeziehung zwischen dem Servicedienstleister und dem Kunden ein
Pfandrecht am Gerät zu, sollte der Kunde die fälligen Beträge nicht begleichen.
3. Die KC AG hat das Recht zum Verkauf nach einer Frist
von 60 Tagen auch, wenn das Gerät an die auf dem Lieferschein enthaltenen
Adresse nicht zugestellt werden kann oder der Kunde die KC AG über eine
Veränderung seiner Adresse während der Reparatur-Abwicklung nicht informiert
hat.
§ 7 Gewährleistung
1. Die KC AG gibt 6 Monate Gewährleistung nach der
Durchführung der Reparatur auf Mangelfreiheit der Reparatur. Treten innerhalb
dieser Zeit vom Servicedienstleister durch die Reparatur zu vertretende Mängel
auf, kann der Kunde die Beseitigung des Mangels verlangen. Kann die KC AG die
Nachbesserung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erfolgreich
durchführen, hat der Kunde das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages.
2. Sollte der Servicedienstleister mit der
Mangelbeseitigung in Verzug kommen, ist der Kunde zu einer Ersatzvornahme nur
berechtigt, falls er eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung einräumt.
3. Die KC AG übernimmt generell keine Haftung für
Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit den durch die
KC AG erbrachten Leistung stehen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch ein
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handel oder Unterlassen von der KC AG oder
seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde, auf der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruht oder auf das Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft zurückzuführen ist. Hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften wird
von der KC AG nur für solche Schäden gehaftet, die von der Zusicherung umfasst
sind. Die KC AG weist ausdrücklich darauf hin, dass sie insbesondere keine Haftung für jegliche
Schäden infolge von Datenverlusten bei Durchführung der Reparatur übernimmt.
§ 8 Rücktritt vom Vertrag
1. Die KC AG behält sich das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten bei von der KC AG nicht zu vertretender Unmöglichkeit der
Leistung, zum Beispiel bei fehlendem Wareneingang, höherer Gewalt, Streik,
Naturkatastrophen etc., bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden oder bei
nicht vorhersehbaren und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindenden
Hindernissen. Der Servicedienstleister verpflichtet sich, im Falle des
Rücktritts wegen der Nichtverfügbarkeit der Leistung, unverzüglich den Kunden
über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erhaltene
Gegenleistungen des Kunden zu erstatten.
2.
Bei teilweiser
und zeitlicher Unmöglichkeit kann der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen
den neuen veränderten Bedingungen angepasst werden.
§ 9 Übertragbarkeit, Aufrechnung
1. Die KC AG behält sich das Recht vor, jegliche
Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an
Dritte zu übertragen, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird.
2. Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung der KC AG an Dritte abtreten, soweit es
sich nicht um eine Geldforderung handelt.
3. Gegenansprüche von dem Servicedienstleister kann der
Kunde nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
aufrechnen.
4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht wegen
Gegenansprüchen gegen den Servicedienstleister nur geltend machen, wenn diese
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
§ 10 Vertraulichkeit
1. Soweit die KC AG Zugriff auf die übertragenen und in
den Datenbanken enthaltenen Kundendaten hat, sichert die KC AG die vertrauliche
Behandlung solcher Daten zu und wird diese nicht ohne Zustimmung vom Kunden
außerhalb des jeweiligen Reparaturvorganges nutzen oder an Dritte weitergeben.
§ 11 Gerichtsstand, anwendbares
Recht
1. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesen AGB’s ist München.
KC AG Send in Service - Allgemeine
Geschäftsbedingungen - Stand 11/2002