Allgemeine Geschäftsbedingungen der KC AG für Service- und
 Reparaturleistungen für Send in Aufträge über das Internet

 

 

 

§ 1 Allgemeines

1.       Für die Verträge der Krebber Communication AG, Lohenstr. 6, 82166 Gräfelfing (nachfolgend Servicedienstleister oder KC AG genannt), bei denen der Servicedienstleister eine Service- oder Reparaturdienstleistung an Mobilfunkgeräten in Folge einer Beauftragung erbringt, kommt ausschließlich diese AGB zur Geltung. Andere Abmachungen oder Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn der Servicedienstleister diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch für sämtliche Geschäftsabschlüsse, die in Zukunft abgeschlossen werden.

 

 

 

§ 2 Beauftragung und Umfang der zu erbringenden Leistungen

1.       Mit dem Eingang des vom Kunden unterschriebenen Service Lieferscheines bei der KC AG wird der Servicedienstleister mit der Reparatur beauftragt.

2.       Sollte bei der Analyse des defekten Gerätes festgestellt werden, dass der Defekt nicht unter die Garantieleistung des Herstellers fällt oder aus sonstigen Gründen eine kostenpflichtige Reparatur für das betreffende Gerät nötig sein, erstellt der Servicedienstleister einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des angegebenen Fehlers. Für den Kostenvoranschlag fallen keine Bearbeitungsgebühren an und er wird dem Kunden auf elektronischem Wege übersandt. Sobald der Kunde diesen akzeptiert und bestätigt, wird das Gerät instand gesetzt und per Nachnahme an den Kunden zurückgesandt. Der vom Kunden zu zahlende Preis setzt sich aus dem Reparatur-Preis des Kostenvoranschlages und der Nachnahme-Gebühr der Deutschen Post zusammen.

3.       Sollte der Kunde den Kostenvoranschlag ablehnen, wird das defekte Gerät ohne weitere Kosten für den Kunden an ihn zurückgesandt.

4.       Die Instandsetzung des Gerätes erfolgt nur von durch die Hersteller autorisierten Servicepartnern nach strengsten Qualitätsnormen.

 

 

 

§ 3 Zahlungsbedingungen

1.       Garantiereparaturen sind kostenfrei. Beauftragte kostenpflichtige Reparaturen werden per Nachnahme abgerechnet. Die Nachnahmegebühr wird dem Kunden berechnet.

 

 

 

§ 4 Kostenvoranschlag

1.       Der Kostenvoranschlag ist ein Angebot der KC AG an den Endkunden. Wird dieser akzeptiert, kommt es zum Abschluss eines Reparaturvertrags entsprechend der im Kostenvoranschlag bezeichneten Leistungen. Dieses Angebot ist 30 Tage ab Datum des Kostenvoranschlages gültig und kann innerhalb dieser Zeit vom Kunden durch schriftliche Bestätigung (auch per Email oder SMS) angenommen werden.

2.       Wird der Kostenvoranschlag vom Kunden nicht innerhalb der in Absatz 1 beschriebenen Frist angenommen, sendet der Servicedienstleister das Gerät unrepariert und kostenfrei an diesen zurück.

3.       Der Servicedienstleister weist hiermit darauf hin, dass schon bei der Erstellung eines Kostenvoranschlags Eingriffe in das Gerät erforderlich sein können.

4.       Da der Kostenvoranschlag nur eine Abschätzung der Voraussichtlichen Reparaturkosten darstellt, kann es vorkommen, dass dieser Kostenrahmen in Einzelfällen nicht eingehalten werden kann. Die KC AG übernimmt deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Erkennt der Servicedienstleister die wesentlich Überschreitung des Kostenvoranschlags, unterrichtet er den Kunden sofort davon und erstellt ein neues Angebot, dass vom Kunden wie in § 4 beschrieben angenommen oder abgelehnt werden kann.

 

 

 

 

§ 5 Versand der Mobilfunkgeräte

1.       Die Versendung durch den Kunden an den Servicedienstleister und die Versendung von dem Servicedienstleister an den Kunden erfolgt auf Gefahr des Versenders. 

2.       Der Kunde verpflichtet sich, seine gültige Empfängeradresse bei der Auftragserteilung anzugeben. Für Fehler aufgrund falscher Angaben der Adresse haftet die KC AG nicht.

3.       Der Versand erfolgt frei ab Sitz des Servicedienstleisters zum Kunden.

4.       Der Versender trägt dafür Sorge, dass die Verpackung ausreichend Schutz für das eingesandte Gerät bietet.

5.       Die Sendungen sind von der KC AG mit neutraler und schützender Verpackung versehen und werden versichert frei an den Endkunden geschickt.

 

 

 

§ 6 Nicht erfolgte Abholung und Pfandungsrecht

1.       Für den Fall, dass der Kunde das ihm per Post übersandte Gerät nicht einlöst, abnimmt, bei der Post abholt oder es ihm nicht zugestellt werden kann, wird der Servicedienstleister dem Kunden das Paket einmal erneut zustellen. Führt auch der erneute Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so wird der Servicedienstleister mit dem Verkauf des Kundengerätes zu Pauschalbeträgen drohen. Nach Ablauf einer Frist von 60 Tagen nach der Androhung, ist der Servicedienstleister zu einer Verwertung berechtigt. Der Servicedienstleister ist auch berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.

2.       Bei kostenpflichtigen Reparaturen steht der KC AG wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistungen und sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Servicedienstleister und dem Kunden ein Pfandrecht am Gerät zu, sollte der Kunde die fälligen Beträge nicht begleichen.

3.       Die KC AG hat das Recht zum Verkauf nach einer Frist von 60 Tagen auch, wenn das Gerät an die auf dem Lieferschein enthaltenen Adresse nicht zugestellt werden kann oder der Kunde die KC AG über eine Veränderung seiner Adresse während der Reparatur-Abwicklung nicht informiert hat.

 

 

 

§ 7 Gewährleistung

1.       Die KC AG gibt 6 Monate Gewährleistung nach der Durchführung der Reparatur auf Mangelfreiheit der Reparatur. Treten innerhalb dieser Zeit vom Servicedienstleister durch die Reparatur zu vertretende Mängel auf, kann der Kunde die Beseitigung des Mangels verlangen. Kann die KC AG die Nachbesserung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erfolgreich durchführen, hat der Kunde das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.

2.       Sollte der Servicedienstleister mit der Mangelbeseitigung in Verzug kommen, ist der Kunde zu einer Ersatzvornahme nur berechtigt, falls er eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung einräumt.

3.       Die KC AG übernimmt generell keine Haftung für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit den durch die KC AG erbrachten Leistung stehen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handel oder Unterlassen von der KC AG oder seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde, auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften wird von der KC AG nur für solche Schäden gehaftet, die von der Zusicherung umfasst sind. Die KC AG weist ausdrücklich darauf hin, dass sie  insbesondere keine Haftung für jegliche Schäden infolge von Datenverlusten bei Durchführung der Reparatur übernimmt.

 

 

§ 8 Rücktritt vom Vertrag

1.       Die KC AG behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten bei von der KC AG nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, zum Beispiel bei fehlendem Wareneingang, höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen etc., bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden oder bei nicht vorhersehbaren und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindenden Hindernissen. Der Servicedienstleister verpflichtet sich, im Falle des Rücktritts wegen der Nichtverfügbarkeit der Leistung, unverzüglich den Kunden über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen des Kunden zu erstatten.

2.       Bei teilweiser und zeitlicher Unmöglichkeit kann der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen den neuen veränderten Bedingungen angepasst werden.

 

 

 

§ 9 Übertragbarkeit, Aufrechnung

1.       Die KC AG behält sich das Recht vor, jegliche Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte zu übertragen, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird.

2.       Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der KC AG an Dritte abtreten, soweit es sich nicht um eine Geldforderung handelt.

3.       Gegenansprüche von dem Servicedienstleister kann der Kunde nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

4.       Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen gegen den Servicedienstleister nur geltend machen, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.

 

 

 

§ 10 Vertraulichkeit

1.       Soweit die KC AG Zugriff auf die übertragenen und in den Datenbanken enthaltenen Kundendaten hat, sichert die KC AG die vertrauliche Behandlung solcher Daten zu und wird diese nicht ohne Zustimmung vom Kunden außerhalb des jeweiligen Reparaturvorganges nutzen oder an Dritte weitergeben.

 

 

§ 11 Gerichtsstand, anwendbares Recht

1.       Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB’s ist München.

 

KC AG Send in Service - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 11/2002